Techniker Krankenkasse    52
Nething
Daniela                      26.09.78
Am Hochholzergraben 64
D 69190 Walldorf

Patienteninformation und Teilnahmeerklärung zum Hausarztprogramm

Lesen Sie bitte diese Information in Ruhe

Hausarztprogramm – Was ist das?

Ihre Teilnahme an diesem Hausarztprogramm ist freiwillig und kostenlos.
Mit dem Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ (HZV)
wollen die Krankenkassen und Hausärzte gemeinsam auf gesetzlicher
Grundlage (§ 73b SGB V) vertraglich die Qualität und Wirtschaftlichkeit
der gesundheitlichen Versorgung verbessern. Ziel ist es, flächendeckend
die hausärztliche Versorgung in besonders hoher Qualität zu gewährleisten
und die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion des
Hausarztes zu stärken. Das Hausarztprogramm ist insbesondere für
Sie als Patienten interessant, wenn Sie häufiger ärztliche Behandlung
benötigen. Seine Lotsenfunktion unter den an der Behandlung beteiligten
Ärzten und anderen Therapeuten kann Ihr Hausarzt nur mit Ihrer
Hilfe wahrnehmen.
Um eine optimale Versorgung sicherstellen zu können, ist der Austausch
von Befunden zwischen den Sie behandelnden Ärzten und anderen Therapeuten
sinnvoll. Mit Ihrer Einwilligung zur Teilnahme am Hausarztprogramm
erklären Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis, dass Informationen
über Ihre Teilnahme sowie Befunde und Therapieempfehlungen
zwischen den Sie behandelnden Ärzten und Therapeuten ausgetauscht
und diskutiert werden. Im Einzelfall können Sie der Datenübermittlung
gegenüber Ihrem Arzt natürlich widersprechen beziehungsweise den
Umfang bestimmen.
Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt. Dieser
Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen.
Fachärzte dürfen nur nach Überweisung des Hausarztes in Anspruch
genommen werden. Ausnahmen: Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte
sowie natürlich alle ärztlichen Notfalldienste. Im Vertretungsfall (Urlaub
oder Krankheit Ihres Hausarztes) suchen Sie den von Ihrem Hausarzt
benannten HZV-Vertretungsarzt auf. Die gleichzeitige Teilnahme an
einem anderen Hausarztprogramm ist nicht möglich.
Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm
Die Unterlagen zur Teilnahme am Hausarztprogramm können Sie bei
Ihrem Hausarzt direkt in dessen Praxis unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift
wählen Sie Ihren Hausarzt des Vertrauens und die Teilnahme an
dem Hausarztprogramm für mindestens ein Jahr.
Der von Ihnen gewählte Hausarzt unterschreibt die Erklärung ebenfalls
und händigt Ihnen eine Kopie aus. Ihre Einschreibe- und Einwilligungsdaten
sendet der Hausarzt an das vom Hausärzteverband und M EDI e. V.
beauftragte Rechenzentrum, damit dort Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung
geprüft und hinterlegt werden kann. lhrTeilnahmewunsch wird
von dort an Ihre Krankenkasse übermittelt. Wenn alle Voraussetzungen
zur Teilnahme erfüllt sind, nimmt die Krankenkasse Ihre Einschreibung
in das Hausarztprogramm vor.
Sie erhalten von der Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben mit der
Information, wann Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm beginnt. Regelmäßig
beginnt sie in dem Quartal , das auf die Einschreibung folgt. Geht
das Formular nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse ein oder wird für
die Prüfung noch Zeit benötigt, kann eine Teilnahme auch in einem späteren
Quartal beginnen ; darüber werden Sie durch Ihre Krankenkasse
oder den Hausarzt informiert. Wird Ihre Teilnahme abgelehnt

(z.B. ungeklärter Versichertenstatus, keine Versicherung bei der angeschriebenen
Krankenkasse), teilt dies Ihnen und Ihrem Arzt die Krankenkasse mit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung durch Ihren Hausarzt,
der besondere Fortbildungspflichten erfüllt und bestimmte technische
Standards vorhält
• Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen
Stand
• Koordinierung und Information für den gesamten Behandlungsablauf
unter allen beteiligten Ärzten und Therapeuten durch Ihren Hausarzt
• Guter Informationsaustausch optimiert Ihre Versorgung , z.B . durch
Sammlung, Dokumentation und Übermittlung aller für die Diagnostik
und Therapie relevanten vorliegenden Befunde im Rahmen von Überweisungen
an den Facharzt und vor sowie nach stationären Einweisungen
und bei Hilfsmitteln
• Sprechstunden täglich von Mo-Fr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
• Zusätzlich : Angebot einer wöchentlichen Termin-Sprechstunde für
Berufstätige ab 7.00 Uhr oder bis mindestens 20.00 Uhr oder einer
Samstags-Terminsprechstunde pro Woche
• Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger
Anmeldung
Widerruf, Kündigung und Hausarztwechsel
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Ihre Teilnahme
in Textform oder zur Niederschrift bei Ihrer Krankenkasse ohne
Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung derWiderrufserklärung an die Krankenkasse.
Ihre Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.
Regulär kann frühestens zum Ablauf des Teilnahmejahres die Teilnahme
am Hausarztprogramm ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 8
Wochen vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkasse gekündigt werden .
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme um weitere 12
Monate.
In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des Teilnahmejahres
den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln , z.B. wenn
• der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
• er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
• Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
• das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.
Ein Wechsel des Hausarztes muss schriftlich erklärt werden. Der Hausarzt
übergibt einem neu gewählten Hausarzt seine ärztlichen Daten über
Sie nur dann, wenn Sie das wünschen.
Die Krankenkasse kann Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm kündigen,
wenn Sie wiederholt gegen die HZV-Teilnahmebedingungen
verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer
Augenarzt/Gynäkologe/Notfall ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes).
Für Mehrkosten, die durch einen Verstoß gegen die HZV-Teilnahmebedingungen
entstehen, können Sie in einem solchen Fall haftbar

gemacht werden. liegen die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr vor,
erfolgt der Ausschluss aus dem Hausarztprogramm.
Sofern Ihre Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse endet, endet auch Ihre
Teilnahme an dem Hausarztprogramm.
Ärztliche Leistungsabrechnung und der Weg Ihrer Daten
Die besonderen Leistungen Ihres Hausarztes werden vertragsgemäß von
der Krankenkasse vergütet; dazu muss er eine Abrechnung erstellen: Ihr
Hausarzt übermittelt gern.§ 295a SG B V Ihre für die Abrechnung in Betracht
kommenden Daten aus seinem Praxis-Datenspeicher sicher verschlüsselt
an das vom Hausärzteverband und MEDI e.V. beauftragte Rechenzentrum.
Dort wird Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm geprüft, dann werden die
Abrechnungsdaten entschlüsselt und auf Richtigkeit geprüft. Anschließend
erstellt das Rechenzentrum aus den Daten eine Abrechnungsdatei , die es
der Krankenkasse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und verschlüsselt
zur Verfügung stellt. Auf Grundlage dieser Abrechnungsdatei zahlt die
Krankenkasse die Vergütung für Ihren Hausarzt aus.
Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür
insbesondere übermittelt: Name, Geschlecht, PLZ, Geburtsdatum, Versichertennummer,
Kassenkennzeichen , Versichertenstatus, Teilnahmedaten,
Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme,
Behandlungstag, Gebührennummern und ihr Wert; Angaben zu den
für Sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen nach
ICD 10 je Behandlungstag mit Datumsangabe; Überweisungen und Unfallkennzeichen
unter Angabe des Abrechnungsquartals.
Sofern die Krankenkasse zur Umsetzung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen
Pflichten mit einem Dienstleister zusammenarbeitet, leitet sie Ihre
Daten an den Dienstleister weiter. Außerdem wird in dem Datenbestand der
Krankenkasse und dem vom Hausärzteverband und MEDI e.V. beauftragten
Rechenzentrum ein Merkmal gespeichert, das Ihren HZV-Teilnahmestatus
erkennen lässt. Diese Information erhält auch regelmäßig Ihr Betreuarzt.
Wenn Sie einen anderen Hausarzt als Ihren Betreuarzt aufsuchen, der
ebenfalls am Hausarztprogramm teilnimmt z.B. im Vertretungsfall , kann
dieser im Einzelfall Ihren Teilnahmestatus am Hausarztprogramm elektronisch
prüfen und die Abrechnungsdaten an das vom Hausärzteverband
und MEDI e.V. beauftragte Rechenzentrum als richtigen Abrechnungsempfänger
senden. Zur Prüfung übermittelt der Hausarzt lediglich Ihre
Versicherung und Ihre Versichertennummer.

Belehrung nach Art. 13 und 14 DSGVO:
Sie haben das gesetzliche Recht auf Auskunft zu Ihren Daten (Art. 15
Abs. 1 und 2 DSGVO), auf Löschung (Art. 17) und Berichtigung (Art. 16
Satz 1) z.B. falscher Daten und auf Sperrung (Art. 18) sowie ein Recht
auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) und ein Beschwerderecht (Art. 77).
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist Ihr Hausarzt. Für die
Teilnahme am Hausarztprogramm erfolgt die weitere Verarbeitung durch
das vom Hausärzteverband und M EDI e.V. beauftragte Rechenzentrum:
HÄVG Rechenzentrum GmbH, Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln,
Tel. 02203 5756-1111. Sie können sich wegen der Teilnahmedaten- und
Abrechnungsdatenverarbeitung an deren Datenschutzbeauftragten wenden:
Tel. 02203 5756-1111, E-Mail: DSB@haevg-rz.de.
Beschwerden über die HÄVG Rechenzentrum GmbH richten Sie an die
Datenschutzaufsichtsbehörde, die Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4 ,
40213 Düsseldorf, Tel. 0211 384 240.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind der Behandlungsvertrag
sowie Art. 5, 6 und 9Abs. 2 Buchstaben f) und h) in Verbindung mit Abs.
3 DSGVO und § 295 und § 295a SGB V. Sie können sicher sein , dass
Ihre Daten in